Containergewichte: Rechts- und Planungssicherheit gefordert

Der ZDS macht deutlich, unter welchen Voraussetzungen die SOLAS-Regelungen für die Massebestimmung von Seecontainern umgesetzt werden sollten.

(mih) Ab 1. Juli kommenden Jahres dürfen Container nur auf Seeschiffe verladen werden, wenn die verifizierte Bruttomasse der Container vorliegt. So sieht es eine Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens (Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) durch die Mitgliedstaaten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) vor. Die SOLAS-Ergänzung soll Ladungsverluste bei Seecontainern verhindern und die Schiffssicherheit im Hinblick auf die Stabilität verbessern.

Vergangene Woche hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Bonn eingeladen, um über den Umsetzungsprozess dieser SOLAS-Anforderungen für die Massebestimmung von Seecontainern zu informieren. Dabei haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der maritimen Verbände, des Speditions- und Logistikgewerbes und von Unternehmen Möglichkeiten der nationalen Umsetzung in praktischer und rechtlicher Hinsicht erörtert.

Wie der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) dabei deutlich machte,

  • müsse die Umsetzung der internationalen Vorgaben aus dem SOLAS-Übereinkommen in den Häfen wettbewerbsneutral erfolgen;
  • würden Terminals und weitere Wirtschaftsbeteiligte frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit benötigen, um notwendige Prozesse implementieren und optimieren zu können;
  • müsse die geforderte Zertifizierung des Verwiegeverfahrens als Voraussetzung für die Verifizierung des Containergewichts im Wege der Berechnungsmethode einheitlich geregelt werden, damit die Packbetriebe auf den Terminals klare Vorgaben hätten;
  • müsse es über die Genauigkeitsklasse der Verwiegeeinrichtung und etwaige Fehlertoleranzen eine Einigung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten sowie eine gleichartige, allgemein anerkannte Festlegung geben;
  • sollte die Zuständigkeit für die nationale behördliche Kontrolle bestimmt werden sowie eine für alle Terminalstandorte einheitliche gesetzliche Regelung erfolgen.

Hinweise, wie die neue Regelung anzuwenden ist, hat die IMO im Rundschreiben MSC.1/Circ.1475 (Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern) bekannt gemacht. Die deutsche Übersetzung ist im Verkehrsblatt (VkBl.) 2015 S. 29 zu finden.

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