Der Konvention zum Schiffsrecycling der IMO haben sich nun 13 Staaten angeschlossen
(ur) Deutschland ist dem Vertrag der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für sicheres und umweltverträgliches Schiffsrecycling, der sogenannten Hongkong Konvention, beigetreten.
Ministerialdirektor Reinhard Klingen, Leiter der Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt beim Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), hinterlegte bei IMO-Generalsekretär Kitack Lim in der IMO-Zentrale in London am 16. Juli 2019 die Beitrittsurkunde.
Das Hongkong Übereinkommen regelt die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Schiffen sowie die Vorbereitung des Schiffsrecyclings, um ein sicheres und umweltverträgliches Recycling zu ermöglichen, ohne die Sicherheit und die Betriebseffizienz von Schiffen zu beeinträchtigen.
Gemäß dem Vertrag müssen Schiffe, die zum Recycling geschickt werden sollen, ein für jedes Schiff spezifisches Inventar an gefährlichen Stoffen führen. Schiffsrecyclinghöfe müssen einen Schiffsrecyclingplan vorlegen, in dem die Art und Weise, in der jedes Schiff recycelt wird, in Abhängigkeit von seinen Einzelheiten und seinem Inventar festgelegt ist.
Deutschland ist nun der 13. Mitgliedsstaat der Hongkong Konvention, die 2009 von den Mitgliedssaaten der IMO in Hongkong verabschiedet wurde.
Nach Angaben der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO repräsentieren die 13 Vertragsstaaten des Übereinkommens jetzt 29,42 Prozent der Tonnage der Welthandelsschifffahrt.
Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, müssen mindestens 15 Staaten beitreten. Diese sollen dann 40 Prozent der Welthandelsschifffahrt in Bruttoraumzahl repräsentieren und ein jährliches maximales Schiffsrecyclingvolumen von mindestens drei Prozent ihrer kombinierten Tonnage erreichen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, tritt der Vertrag zwei Jahre nach Ratifizierung in Kraft.
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