Die überarbeiteten Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, wurden an das Amendment 40-20 des IMDG-Codes angepasst.
(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den „EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ mit Datum vom 6. September 2021 bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 965 und Sonderdruck B 8186). Die Neufassung ersetzt den EmS-Leitfaden in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2019 (VkBl. 2019 S. 594).
Diese Ausgabe ist die amtliche Übersetzung des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) herausgegebenen Leitfadens (IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1588/Rev.1). In den Unfallmerkblättern (Emergency Schedules – EmS) sind nun die Änderungen des IMDG-Codes durch das Amendment 40-20 berücksichtigt (u.a. die neuen UN-Nummern 0511 bis 0513 und 3549), das ab 1. Juni 2022 verbindlich anzuwenden ist, aber bereits seit Anfang 2021 freiwillig angewendet werden darf.
Die 5. Auflage der Broschüre „EmS und MFAG“ von ecomed-Storck, in der neben dem aktualisierten EmS-Leitfaden auch der „Medical First Aid Guide – MFAG (Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern)“ enthalten ist, wird in Kürze verfügbar sein.
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