Mit den Änderungen wird das Amdt. 41-22 des IMDG-Codes im EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, berücksichtigt.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat „Änderungen des EmS-Leitfadens für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ mit Datum vom 6. März 2024 bekannt gemacht (VkBl. 2024 S. 286).
Die Änderungen beziehen sich auf die Fassung der Bekanntmachung der amtlichen deutschen Übersetzung des EmS-Leitfadens vom 6. September 2021 (VkBl. 2021 S. 965). Sie umfassen die Entschließung MSC.501(105) des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), mit welcher das 41. Amendment des IMDG-Codes im EmS-Leitfaden berücksichtigt wird. Die Änderungen im Einzelnen:
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