Die Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, wurden an das Amendment 36-12 des IMDG-Codes angepasst.
(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine Neufassung des „EmS-Leitfadens – Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013, S. 850 + Sonderdruck B 8186 bekannt gemacht. Es ist die amtliche Übersetzung des von der International Maritime Organization (IMO) herausgegebenen Leitfadens, der zuletzt durch das IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1438 geändert worden ist.
Die Unfallmerkblätter (Emergency Schedules – EmS) wurden an das Amendment 36-12 des IMDG-Codes angepasst, das ab 1. Januar 2014 verbindlich anzuwenden ist, aber bereits seit Anfang 2013 freiwillig angewendet werden darf. Somit sind nun auch die neuen UN-Nummern 3497 bis 3506 in den Unfallmerkblättern berücksichtigt.
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