Nach dem Untergang der Einhüllen-Tanker Erika und Prestige machte die EU Ernst: Eine weitere Katastrophe dieses Ausmaßes sollte verhindert werden. Nach der Verabschiedung zweier Maßnahmenpakete folgt nun das dritte.
Das Europäische Parlament hat am 11. März 2009 das dritte Maßnahmenpaket für die Seeverkehrssicherheit genehmigt. Zuvor hatte bereits der Rat zugestimmt. Das Paket ermöglicht der Europäischen Union eine systematische Überprüfung von Schiffen in den Häfen. Den gefährlichsten kann der Zugang zu europäischen Häfen endgültig untersagt werden. Zudem werden strengere Bestimmungen für die Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften eingeführt.
Verbessert werden auch die Instrumente für die Überwachung des Verkehrs an den europäischen Küsten. Das System SafeSeaNet wird von nun an die alleinige Plattform für den elektronischen Austausch von Seeverkehrsinformationen zwischen den Mitgliedstaaten sein. Für die Fernüberwachung von Schiffen wird ein europäisches Zentrum eingerichtet.
Ein Informations- und Analysesystem für Seenotfälle soll helfen, Lehren aus schweren Unfällen zu ziehen. Die Untersuchungen im Anschluss an Unfälle werden mithilfe einer gemeinsamen Datenbank geführt. Schließlich müssen alle Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, künftig versichert sein. Die Haftungsgrenzen müssen denen des Übereinkommens der IMO über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (Convention on the Limitation of Liability for Maritime Claims, LLMC) in der Fassung von 1996 entsprechen. Bislang gilt das Übereinkommen lediglich für 20 Prozent der Weltflotte.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission, freute sich: "Dies ist ein beträchtlicher Fortschritt im Hinblick auf eine wirksamere Vermeidung von Schiffsunfällen und eine größere Verantwortlichkeit aller Beteiligten des Sektors."
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