EU-Richtlinie über Meeresverschmutzung

Die neue Richtlinie 2009/123/EG ändert die "Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen" ab.

(ak) Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften den Rahmenbeschluss 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 annulliert hatte, war eine strafrechtliche Lücke bei der Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe entstanden.

 

Ziel der neuen Richtlinie 2009/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 ist es, diese zu schließen. Außerdem sollen die im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch Schiffe begangenen Straftaten noch besser definiert sowie der Umfang der Verantwortlichkeiten angeglichen werden.

 

Die vorliegende Richtlinie verpflichtet die Staaten, in ihren nationalen Rechtsvorschriften strafrechtliche Sanktionen für die Einleitung von Schadstoffen vorzusehen. Eine Verpflichtung, diese Sanktionen im Einzelfall anzuwenden, ist damit hingegen nicht verbunden. Sie bleibt den Gerichten überlassen.

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