TT Club warnt vor falsch klassifiziertem und deklariertem Divinylbenzol
(ur) Der internationale Transportversicherer TT Club warnt vor Divinylbenzol, das in Tankcontainern zu verschiedenen Zielen in den USA und Europa transportiert wird. Dabei wird das Produkt fälschlicherweise als Klasse 9, UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (Divinylbenzol) deklariert.
Bei dieser Gelegenheit erinnert der Versicherer TT Club daran, dass angesichts schwerwiegender Vorkommnisse der IMDG-Code geändert worden sei, um eigens für flüssige polymerisierende Stoffe der Klasse 4.1 zwei UN-Nummern einzurichten:
• UN 3532, POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, STABILISIERT, N.A.G.; und
• UN 3534, POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT, N.A.G.
Während Divinylbenzol (oder verwandte Handelsnamen, zu denen Diethenylbenzol oder Vinylstyrol gehören kann) in den Gefahrgutvorschriften nicht ausdrücklich genannt wird, sei es unter einer dieser beiden Nummern zu klassifizieren.
Divinylbenzol ist eine flüssige Chemikalie, die anfällig für Polymerisation (eine Form der Selbstreaktion) ist. Produkte mit einem Polymerisationsrisiko verwenden im Allgemeinen chemische Inhibitoren, um eine Selbstreaktion zu verhindern. Solche chemischen Inhibitoren sind für einen begrenzten Zeitraum bei einer maximalen Temperatur von etwa 27 °C wirksam, vorausgesetzt, dass eine kritische Sauerstoffsättigung aufrechterhalten wird. Infolgedessen erfordern die derzeit verbindlichen Vorschriften eine Temperaturkontrolle, um sicherzustellen, dass die Ladung ausreichend stabilisiert bleibt.
TT Club fordert Spediteure, Logistikunternehmen, Tankcontainerbetreiber und -vermieter, „Reeder ohne Schiff“ (Non Vessel Operating Common Carrier – NVOCC) und Linienbeförderer dringend auf, wachsam zu sein und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die zum Transport übergebenen Waren ordnungsgemäß deklariert und dokumentiert werden, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten.
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