Das BMVBS hat die Behörden und Informationssysteme der Häfen in der Nord- und Ostsee bekannt gemacht, die alternativ Meldungen gemäß AnlBV entgegennehmen.
(mih) Die Zentrale Meldestelle im Maritimen Lagezentrum des Havariekommandos betreibt das Internetportal „Zentrales Meldesystem für Gefahrgut und Schiffsverkehre der Bundesrepublik Deutschland“ (ZMGS), um die nach der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) erforderlichen Meldungen entgegenzunehmen. Die Verpflichteten können die Angaben mit befreiender Wirkung alternativ auch über benannte Behörden und Informationssysteme der Häfen in der Nord- und Ostsee melden.
Mit Datum vom 19. September hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013 S. 956 unter der lfd. Nr. 197 die möglichen Hafenbehörden und Hafeninformationssysteme gemäß Nummer 2.4 der Anlage zu § 1 Absatz 1 AnlBV bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ersetzt die zuletzt veröffentlichte Bekanntmachung von Meldestellen (VkBl. 2012 S. 943).
Die Meldepflicht vor Einlaufen und vor Auslaufen für Gefahrguttransporte nach der europäischen Richtlinie 2002/59/EG (Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 AnlBV) wird mit einer Meldung an eines der folgenden Hafeninformationssysteme erfüllt:
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