Gefahrgutregel BAM-GGR 014 überarbeitet

Die Revision 8 der BAM-GGR 014 vom 25.08.2020 enthält redaktionellen Änderungen zum Rechtsbezug

(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Gefahrgutregel "BAM-GGR 014 – Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter" aktualisiert (Stand 25.08.2020).

Das in der BAM-GGR 014 beschriebene Verfahren gilt für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 Gefahrgutverordnung See (GGVSee), die Baumusterprüfungen, erstmalige, wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen von ortsbeweglichen Tanks, Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) und Tanks der Straßentankfahrzeuge für internationale Seereisen durchführen.

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