Das BMVI hat die 4. GGVSee-ÄndV und die Neufassung der GGVSee bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See“ (GGVSee) vom 26. März im BGBl. 2014 I S. 298 bekannt gemacht. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Ausgenommen davon sind die Änderungen in § 10 „Ordnungswidrigkeiten“, die seit 9. April 2014 gelten. Gleichzeitig hat das BMVI die Neufassung der GGVSee vom 26. März veröffentlicht (BGBl. 2014 I S. 301).
Die Änderung der GGVSee dient dazu, den IMDG-Code in der Fassung des Amendments 36-12 formell in Kraft zu setzen. Dieses Amendment ist seit Anfang dieses Jahres verbindlich anzuwenden. Zudem sind Verweise auf weitere internationale Codes über die Beförderung gefährlicher Güter geändert worden.
Es war notwendig geworden, die GGVSee zu aktualisieren, um insbesondere die Restrukturierung der Stau- und Trennvorschriften in Teil 7 des IMDG-Codes zu berücksichtigen und die Terminologie an die Gefahrgutvorschriften der anderen Verkehrsträger anzupassen.
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