Hafen Hamburg: Liegeplätze für Tankschiffe

Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat zusammengestellt, welche Liegeplatzvorschriften gelten und wann das Liegen außerhalb von Tankschiffhäfen möglich ist.

(mih) Die Zentralstelle Gefahrgutüberwachung (WSP 521) der Wasserschutzpolizei Hamburg hat auf drei Seiten Hinweise zusammengestellt, wie die Liegeplatzvorschriften gemäß § 10 Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) anzuwenden sind und wann das Liegen außerhalb von Tankschiffhäfen möglich ist. Damit möchte WSP 521 zu einem sicheren Handeln aller im Hamburger Hafen Beschäftigten beitragen.

In der Vergangenheit habe es Schwierigkeiten bereitet, die Liegeplatzvorschriften nach den jeweils gültigen örtlichen Gefahrgutverordnungen anzuwenden. Auch nach Einführung der GGBVOHH am 1. April 2013 gebe es zu der Thematik immer wieder Nachfragen. Von besonderem Interesse scheint die Frage zu sein, wann ein Tankschiff mit entzündbaren, flüssigen Ladungen/Vorladungen außerhalb von Tankschiffhäfen liegen darf.

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