Die neuen Anforderungen für Schiffe vor dem Einlaufen in den Hamburger Hafen sind in der HVO, der GGBVOHH und der HafenSDVO festgelegt.
(mih) Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Verordnung zur Anpassung der Meldeformalitäten für Schiffe vor dem Einlaufen in den Hamburger Hafen vom 21. Juli 2015 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl.) S. 191 bekannt gemacht. Damit werden die Hafenverkehrsordnung (HVO), die Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) und die Hafensicherheits-Durchführungsverordnung (HafenSDVO) geändert sowie Europäische Richtlinien umgesetzt. Die Änderungen sind u.a.:
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