Hafenstaatkontrollen

Die EU-Kommission fordert sieben Mitgliedstaaten zur Einhaltung der neuen EU-Vorschriften auf.

(uh) Die Europäische Kommission hat Belgien, Zypern, Estland, Frankreich, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich aufgefordert, nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung der neuen Regelung für die Hafenstaatkontrolle zu erlassen, um den Bestimmungen des EU-Rechts nachzukommen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren. Sollten diese Mitgliedstaaten die Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten über die getroffenen Maßnahmen unterrichten, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.



Nach den Unfällen der „Erika“ und der „Prestige“ vor den europäischen Küsten wurden 2009 im Rahmen des dritten Maßnahmenpakets für die Sicherheit im Seeverkehr EU-Rechtsvorschriften über die Hafenstaatkontrolle erlassen. Seit dem 1. Januar 2011 müssen die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Richtlinie umfangreichere Überprüfungen von Schiffen vornehmen, die ihre Häfen anlaufen. Die neuen Rechtsvorschriften sehen häufigere Überprüfungen von Schiffen vor, die ein höheres Risiko darstellen, und weiten das Fahrverbot für Schiffe aus, welche die Sicherheitsnormen nicht erfüllen.



Zypern, Estland und Portugal haben es versäumt, die Kommission über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie zur Durchsetzung der neuen Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle ergriffen haben, obwohl sie dies bis zum 31. Dezember 2010 hätten tun müssen. Belgien, Frankreich, Polen und das Vereinigte Königreich haben der Kommission nur unvollständige Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt.

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