Hinweise zur GGBVOHH

Die Wasserschutzpolizei Hamburg gibt Erläuterungen zu feuergefährlichen Arbeiten und zum Rauchen im Hamburger Hafen.

(mih) Im Hamburger Hafen ist am 1. April dieses Jahres die neue Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) in Kraft getreten. Sie hat die bisherige Landesgefahrgutverordnung Hafen Hamburg abgelöst.

Die Zentralstelle Gefahrgutüberwachung der Wasserschutzpolizei Hamburg hat nun Hinweise zur Anwendung der §§ 15 „Rauchverbote und Verbote von feuergefährlichen Arbeiten“ und 16 „Ausnahmen und Befreiungen von Rauchverboten und den Verboten von feuergefährlichen Arbeiten“ GGBVOHH veröffentlicht.

Die beiden Informationen zu feuergefährlichen Arbeiten und zum Rauchen stehen zum Download bereit. Auch der Wortlaut der GGBVOHH selbst, die amtliche Begründung zur GGBVOHH sowie die „Prüfliste für den Umschlag flüssiger gefährlicher Güter als Massengut gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 GGBVOHH“ werden zur Verfügung gestellt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de