Holzkohle sicher transportieren

Das CINS veröffentlicht neue Richtlinien, um eine Selbstentzündung in Containern zu vermeiden.

(mli) Gemeinsam mit zwei Versicherungsakteuren in den Bereichen Transport und Logistik hat das Cargo Incident Notification System (CINS) im September 2024 die „Guidelines for the Safe Carriage of Charcoal in Containers“ veröffentlicht. Der 14-seitige Leitfaden soll Richtlinien für den sicheren Container-Transport von Holzkohle bieten und sicherstellen, dass er den Anforderungen des IMDG-Codes entspricht. Das CINS-Dokument baut auf den Bestimmungen des IMDG-Codes auf, ergänzt diese aber durch zusätzliche Maßnahmen, welche den Transport von Holzkohle noch sicherer gestalten sollen.

Die bevorstehende Überarbeitung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 42-24, das ab 1. Januar 2025 freiwillig anwendbar und ab 1. Januar 2026 verbindlich sein wird, verlangt, dass Holzkohle ausnahmslos als Gefahrgut deklariert und transportiert wird. Holzkohle gilt als selbstentzündlicher Stoff, der beim Kontakt mit Luft zur selbstständigen Erhitzung neigt. Während des Transports besteht daher ein erhöhtes Risiko für die Selbstentzündung im Container. Im IMDG-Code und anderen Gefahrgutvorschriften wird Holzkohle somit der Gefahrgutklasse 4.2 zugeordnet.

Zwischen Januar 2015 und Dezember 2022 sei es laut CINS zu mindestens 68 Fällen von durch Holzkohle ausgelösten Bränden an Bord von Schiffen gekommen. Die meisten der Unfälle seien durch falsch deklarierte Sendungen entstanden – die Reedereien waren sich dieser gefährlichen Güter an Bord nicht bewusst. Das CINS betont in seinem Dokument daher die Wichtigkeit der korrekten Deklarierung. Außerdem werden im Leitfaden die richtige Containerwahl, das Verpacken von Holzkohle sowie die richtige Dokumentation behandelt.

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