IBC-Code-Änderungen in Deutsch

Die BG Verkehr hat Änderungen für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut bekannt gemacht.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat einen „Beschluss der Änderungen des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code)“ im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013 S. 1033 unter der lfd. Nr 217 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

Diesen Beschluss hatte der Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee – MSC) der International Maritime Organization (IMO) mit der Entschließung MSC.340(91) vom 30. November 2012 angenommen.

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