Für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut sind einige Neuerungen im IBC-Code in Kraft getreten.
(ak) Der "Internationale Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code)" ist durch die Entschließungen MEPC.165(56) des Marine Environment Protection Committee und MSC.219(82) des Schiffssicherheitsausschusses der internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO geändert worden. Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr hat dies nun durch die Veröffentlichung im Verkehrsblatt bekannt gemacht.
Die Änderungen sind in einem Sonderband enthalten, der vom Verkehrsblatt-Verlag bezogen werden kann. Abonnenten des Verkehrsblatts erhalten diesen auf Anfrage kostenlos.
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