Auf Basis von Korrekturen der englischsprachigen Fassung hat das BMDV die amtliche deutsche Übersetzung des IMDG-Codes, Amdt. 40-20 geändert.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendment (Amdt.) 40-20 (VkBl. 2020, S. 781 mit Beilage B 8185) bekannt gemacht. Die Korrekturen vom 14. November 2022 (VkBl. 2022 S. 825) sind vielfach redaktioneller Natur und betreffen fast alle sieben Teile sowie den Index des Regelwerks.
Die Änderungen basieren überwiegend auf Korrekturen zum englischen IMDG-Code, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Mai 2022 veröffentlicht worden waren. Das Amdt. 40-20 des IMDG-Codes ist seit 1. Juni dieses Jahres verpflichtend anzuwenden.
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