IMDG-Code deutsch, Amdt. 41-22 korrigiert

Das BMDV hat ein Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung der Gefahrgutvorschriften für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter im Seeverkehr bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Korrigendum zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2022 mit Datum vom 10. Juli 2024 bekannt gemacht (VkBl. 2024 S. 558). Die Korrekturen in 1.2.1, 3.3.1 sowie den Kap. 4.1, 6.2, 6.5 und 6.10 beziehen sich auf die amtliche deutsche Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 41-22 (VkBl. 2022 S. 829 mit Beilage B 8185).

Die Änderungen basieren überwiegend auf Korrekturen zum englischen IMDG Code, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Dezember 2023 veröffentlicht worden waren. Das Amdt. 41-22 des IMDG-Codes ist seit 1. Januar dieses Jahres verpflichtend anzuwenden.

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