Im Verkehrsblatt 4/2009 vom 28.2.2009 wurde der International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der deutschen Fassung des Amendments 34-08 bekanntgemacht.
Zum IMDG-Code ist von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) die vom Schiffssicherheitsausschuss beschlossene Änderung Nr. 34 (Amendment 34-08) herausgegeben worden. Nach der Entschließung MSC.262(84) darf der IMDG-Code in der Fassung des Amendment 34-08 zur Vereinfachung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter bereits seit dem 1. Januar 2009 auf freiwilliger Basis angewendet werden.
Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendment 34-08 wird als Beilage des Verkehrsblatts veröffentlicht. Diese deutsche Fassung ist eine fachlich und sprachlich geprüfte Übertragung des englischen Textes in die deutsche Sprache. Es kann insofern davon ausgegangen werden, dass der deutsche Text mit dem international verbindlichen englischen Text übereinstimmt. Bei internationalen Streitfällen wäre jedoch die englische Fassung des IMDG-Codes heranzuziehen.
Die rechtsverbindliche Einführung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See erfolgen. Mit Bekanntmachung Nr. 8 vom 9. Januar 2009 im VkBl. 2009 wurde die Anwendbarkeit des IMDG-Code deutsch ab dem 1. Januar 2009 ermöglicht.
Das Vorschriftenwerk erscheint Ende März im Storck Verlag Hamburg.
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