Die Änderungen des Amdt. 37-14 basieren zum größten Teil auf Errata and Corrigenda zur englischen Fassung der Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments (Amdt.) 37-14 mit Datum vom 1. Februar 2016 bekannt gemacht (VkBl. 2016 S. 90).
Die Korrekturen betreffen die Kap. 1.5, 2.2, 2.3, 2.9, 3.3, 4.1, 4.2, 5,3, 6.5, 6.7, 7.1, 7.2, 7.4 und 7.9 sowie die Gefahrgutliste in Kap. 3.2 und den Index. Die Änderungen basieren zum größten Teil auf Errata and Corrigenda zum englischen IMDG Code; ein Teil dieser Korrekturen war in der deutschen Übersetzung allerdings bereits berücksichtigt.
Das Amdt. 37-14 des IMDG-Codes, das im Buch IMDG-Code 2015 enthalten ist, ist seit Anfang dieses Jahres verpflichtend anzuwenden.
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