IMO mahnt zur Vorsicht

Ammoniumnitrathaltiges Düngemittel (nicht gefährlich) ist gemäß IMSBC-Code zwar Ladung der Gruppe C, kann sich aber dennoch unter Freisetzung giftiger Gase zersetzen, stark erhitzen und in Brand geraten.

(mih) Der Unterausschuss „Beförderungen von Ladungen und Containern“ (CCC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verlangt mit der Entschließung CCC.1/Circ.4 vom 22. September 2017, bei der „Beförderung von ammoniumnitrathaltigem Düngemittel (nicht gefährlich)“ dennoch äußerste Vorsicht walten zu lassen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat dieses Rundschreiben nun mit Datum vom 20. Dezember 2017 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2018 S. 106).

Ammoniumnitrathaltiges Düngemittel (nicht gefährlich) werde im Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code) zwar als Ladung der Gruppe C beschrieben. Vor dem Hintergrund von zwei Unfällen mit den Schiffen Purple Beach (2015) und Cheshire (2017) bei der Beförderung dieses Stoffes müssten die Sicherheitsmaßnahmen des IMSBC-Codes dennoch sorgfältig angewendet werden, da diese Düngemittel das Potenzial besitzen würden, sich unter Freisetzung giftiger Gase zu zersetzen, stark zu erhitzen und in Brand zu geraten.

In dem Rundschreiben wird u.a. auf Leitlinien des Verbands der wichtigsten europäischen Düngemittelhersteller (Fertilizers Europe) verwiesen, in denen Vorgaben für die Beförderung beschrieben sind. So sei es z.B. entscheidend, die Ladung während der gesamten Reise regelmäßig zu überwachen, um einen Beginn der Zersetzung zu bemerken.

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