Das BMVI hat die deutsche Fassung des IMO-Rundschreibens MEPC.1/Circ.761/Rev.1 bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Änderungen der Regelungen für die Beförderung von Gemischen aus Erdöl und Biokraftstoffen als Massengut per Seeschiff in deutscher Sprache im Verkehrsblatt (VkBl.) amtlich bekannt gemacht.
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee – MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat die Richtlinien von 2011 für die Beförderung von Gemischen aus Erdöl und Biokraftstoffen (MEPC.1/Circ.761, VkBl. 2012 S. 96) geändert. Diese Richtlinien in ihrer geänderten Fassung hat die IMO mit Datum vom 1. Februar 2013 verteilt (MEPC.1/Circ.761/Rev.1). Die deutsche Fassung ist nun mit Datum vom 19. August im VkBl. 2014 S. 640 zu finden.
Die Richtlinien klären, wie Biokraftstoffe, die unter Anlage II des Internationalen Übereinkommens von 1973/1978 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) fallen, nach ihrer Vermischung mit Erdölen, die unter Anlage I von MARPOL fallen, als Massengut befördert werden können.
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