IMO-Rundschreiben übersetzt

Drei schon ältere IMO-Rundschreiben sind nun in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht worden.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat im Verkehrsblatt (VkBl.) 1/2013 unter den lfd. Nrn. 15, 18 und 19 drei Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee – MSC) der International Maritime Organization (IMO) in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. Die IMO-Rundschreiben (Circulars – Circ.) datieren aus den Jahren 2003 bzw. 2006.

  • MSC/Circ.1095 bzw. MSC.1/Circ.1095 „Revidierte Mindestsicherheitsstandards für Schiffe, die Benzol enthaltende Flüssigkeiten als Massengut befördern“ vom 18. Juni 2003 (VkBl. 2013, S. 44)
  • MSC.1/Circ.1213 „Interpretation zum und Anwendung des IGC-Codes bei Schiffen zur Beförderung verflüssigten Kohlendioxids als Massengut“ vom 15. Dezember 2006 (VkBl. 2013, S. 48)
  • MSC.1/Circ.1220 „Freiwillige Baurichtlinien für neue Schiffe, die Benzol enthaltende Flüssigkeiten als Massengut befördern“ vom 12. Dezember 2006 (VkBl. 2013, S. 48).

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