Das Amdt. 03-15 darf ab 1. Januar 2016 angewendet werden und betrifft u.a. die Beförderung von Schüttgütern, die während der Beförderung breiartig werden können.
(mih) Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat das Amendment (Amdt.) 03-15 des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code) beschlossen. Die Änderungen wurden mit der Entschließung MSC.393(95) vom 11. Juni 2015 angenommen.
Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat das Amdt. 03-15 nun mit Datum vom 19. November 2015 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2015 S. 789). Diese neuen Regelungen dürfen ab 1. Januar 2016 auf freiwilliger Basis in Deutschland angewendet werden.
Das Amdt. umfasst sowohl ein neues, eigenes Stoffmerkblatt für Feineisenerz als auch ein überarbeitetes Stoffmerkblatt für Eisenerz. So lassen sich die Gefahren besser berücksichtigen, die dadurch entstehen können, dass feuchte feste Stoffe wie Feineisenerz unter dem Druck des eigenen Gewichts während der Beförderung breiartig werden können. In Anh. 2 wurde ein neues Prüfverfahren aufgenommen, um die Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (transportable moisture limit – TML) für Feineisenerz zu bestimmen. Zudem wurden Stoffmerkblätter für verschiedene Schüttgüter überarbeitet bzw. neue hinzugefügt.
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