Im Internationalen Code für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen (INF-Code) hat es kleine Änderungen gegeben.
Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat mit Wirkung zum 1. Juli 2009 einige Abschnitte des Internationalen Codes für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen (INF-Code) geändert. Dies wurde im Verkehrsblatt Heft 3/2009 aus Seite 82 bekannt gegeben.
Danach werden in Abschnitt 2.2.1 die Worte "Teil B" durch "Teil B-1" ersetzt. Zudem wurde am Ende der Abschnitte 2.2.2 und 2.2.3 ein eneuer Satz eingefügt: "Für Schiffe mit einer Länge von weniger als 80 m ist der Unterteilungsindex R mit 80 m zu verwenden."
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!