Zwei Formelfehler berichtigt
(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat eine Korrektur des Rundschreibens MSC.1/Circ.1497, veröffentlicht im Verkehrsblatt 2015, Heft 13, S. 422, Sonderdruck B 8087 „Verfahrensregeln der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation für Europa (UNECE) für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) (CTU-Code)“, mit Datum vom 30. Oktober 2020 in Deutsch amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2020 S. 766).
Mit der Korrektur werden zwei Formelfehler im Sonderdruck B 8087 Vers. 05/15 beseitigt:
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