Der MEPC hat Empfehlungen für die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtcontainern auf See erarbeitet.
(mih) Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat „Empfehlungen für die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtcontainern auf See“ erarbeitet (MEPC.1/Circ.909, vom 19. April 2024). Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat diese Empfehlungen mit Datum vom 13. November 2024 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2024 S. 766).
Der MEPC verfolgt einen zweistufigen Ansatz. Diese Empfehlungen zielen zunächst darauf ab, die Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Beförderung von Kunststoffgranulat in verpackter Form in Frachtcontainern auf See zu verringern, bis der Ausschuss künftige verbindliche Maßnahmen für solche Beförderungen in Betracht zieht.
Demnach empfiehlt der MEPC ausreichend starke und belastbare Verpackungen „von guter Qualität“, um ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Transportbedingungen zu vermeiden. Anhand der Beförderungsinformationen soll es möglich sein, klar jene Frachtcontainer zu identifizieren, die Kunststoffgranulat enthalten. Zudem sollen Versender eine spezielle Stauung anfordern (möglichst unter Deck, auf freiliegenden Decks innerhalb geschützter Bereiche). Und die Kunststoffgranulat enthaltenden Frachtcontainer sollen an Bord ordnungsgemäß verstaut und gesichert werden.
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