Die IHK Schwaben hat ihr Gefahrgutmerkblatt zu Beförderungen in begrenzen Mengen per Seeschiff aktualisiert.
(mih) Im Seeverkehr lassen sich gefährliche Güter auch in begrenzten Mengen (Limited Quantities – LQ) befördern. Die Regelungen dazu finden sich in Kap. 3.4 IMDG-Code. Die IHK Schwaben hat ihr Gefahrgutmerkblatt zu diesem Thema nun aktualisiert und an das Amendment (Amdt. 37-14) des IMDG-Codes angepasst. Der IMDG-Code in der Fassung des Amdt. 37-14 ist ab 1. Januar 2016 verbindlich anzuwenden, darf aber bereits seit Anfang dieses Jahres freiwillig angewendet werden.
In dem Merkblatt ist zusammengestellt, unter welchen Bedingungen sich die LQ-Regelungen, die Erleichterungen durch die Freistellung von bestimmten Vorschriften bieten, in Anspruch nehmen lassen. Dabei wird auf Spalte 7a der Gefahrgutliste in Kap. 3.2, Verpackungen und Verpackungsvorschriften, die höchstzulässige Bruttomasse eines Versandstücks, die Stauung an Bord, das Zusammenpacken, die Kennzeichnung und das Beförderungsdokument eingegangen.
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