MEPC und MSC: sechs Entschließungen bekannt gemacht

Die Änderungen im BCH-Code, GC-Code, IBC-Code und IGC-Code betreffen die Zeugnisse über die Eignung zur Beförderung von Massengütern.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat sechs Entschließungen des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) und des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) jeweils mit Datum vom 18. März 2019 in Deutsch amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2019 S. 248, 249, 251, 252, 265 bzw. 267). Die Änderungen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten sollen, betreffen:

  • „Muster des Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut“ gemäß dem IBC-Code, Entschließung MEPC.302(72), angenommen am 13. April 2018, sowie Entschließung MSC.440(99), angenommen am 24. Mai 2018, bzw. gemäß dem BCH-Code, Entschließung MEPC.303(72), angenommen am 13. April 2018, sowie Entschließung MSC.446(99), angenommen am 24. Mai 2018;
  • „Muster des (Internationalen) Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut“ gemäß dem IGC-Code, Entschließung MSC.441(99), angenommen am 24. Mai 2018, bzw. gemäß dem GC-Code, Entschließung MSC.447(99), angenommen am 24. Mai 2018.

BCH-Code = Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
GC-Code = Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut
IBC-Code = Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IGC-Code = Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut

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