Die Änderungen im BCH-Code, GC-Code, IBC-Code und IGC-Code betreffen die Zeugnisse über die Eignung zur Beförderung von Massengütern.
(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat sechs Entschließungen des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) und des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) jeweils mit Datum vom 18. März 2019 in Deutsch amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2019 S. 248, 249, 251, 252, 265 bzw. 267). Die Änderungen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten sollen, betreffen:
BCH-Code = Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
GC-Code = Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut
IBC-Code = Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IGC-Code = Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut
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