MSC: Einheitliche Interpretation

Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1459 betrifft das SOLAS-Übereinkommen, den IBC-Code und den IGC-Code. Es liegt nun in Deutsch vor.

(mih) Der Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee – MSC) der International Maritime Organization (IMO) hat im Rundschreiben MSC.1/Circ.1459 vom 8. Juli 2013 eine „Einheitliche Interpretation zum SOLAS-Übereinkommen, zum Internationalen Chemikalientankschiff-Code (IBC-Code) und zum Internationalen Gastankschiff-Code (IGC-Code)“ festgelegt. Sie betrifft die Lage der Eingänge, Lufteintrittsöffnungen und Öffnungen in Aufbauten und/oder Deckshäusern von Öl-, Chemikalien- und Gastankschiffen.

Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat das Rundschreiben in Deutsch mit Datum vom 12. Juni im Verkehrsblatt (VkBl.) 2014 auf Seite 563 unter der lfd. Nr. 128 bekannt gemacht.

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