Das BMVI hat dem Bundesrat die „Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ zugeleitet. Sie beinhaltet die neue GGVSee und Änderungen der GGAV.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dem Bundesrat die „Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ als Drucksache 619/15 zugeleitet. Sie beinhaltet im Wesentlichen die Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee); zudem werden in der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) zwei redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Der Verordnungsentwurf wird nun den Ausschüssen des Bundesrats (federführend ist der Verkehrsausschuss) zugewiesen. Anschließend wird sich der Bundesrat damit befassen – frühestens in seiner 941. Plenarsitzung am 29. Januar 2016. Die neue GGVSee soll dann mit Ausnahme der Vorschriften über die Ordnungswidrigkeiten rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Die Anpassung der GGVSee ist erforderlich, um den IMDG-Code in der Fassung des 37. Amendments (37-14) und Änderungen weiterer internationaler Codes über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen in Kraft zu setzen. Diese Anpassung wird zudem zum Anlass genommen, die GGVSee grundsätzlich zu überarbeiten und zu präzisieren.
Wichtige vorgesehene Neuerungen in der GGVSee sind:
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