Neue HSVO in Schleswig-Holstein

In den Häfen im nördlichsten Bundesland ist die aktualisierte Hafensicherheitsverordnung in Kraft getreten.

(mih) In allen öffentlichen Häfen und in bestimmten privaten Häfen in Schleswig-Holstein, in denen Güterumschlag oder Passagierverkehr erfolgt, gilt seit 27. Februar die aktualisierte Hafensicherheitsverordnung (HSVO). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie hat die neue HSVO mit dem Langtitel „Landesverordnung über die Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern in den schleswig-holsteinischen Häfen“ vom 6. Februar 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (GVOBl. Schl.-H.) auf Seite 58 bekannt gemacht.

Diese überarbeitete HSVO gilt fünf Jahre lang. Sie löst die HSVO vom 28. Februar 2012 (GVOBl. Schl.-H. 2012 S. 321) ab.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de