Im Verkehrsblatt 10/2008 wurde auf Seite 302 unter der lfd. Nr. 71 die Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM) veröffentlicht. Gleichzeitig entfiel die bisherige RM 001 vom Dezember 1999.
Die neue RM enthält Erläuterungen zum Geltungsbereich (Bundeswehr), zu den meldepflichtigen Ereignissen (mit Meldeformular), den Zuständigkeiten, die Mitführung des IMDG-Codes in digitalisierter Form sowie zu Pflichten und Verantwortlichkeiten. Enthalten ist außerdem der Bußgeldkatalog zu § 10 GGVSee.
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