Teil II – was gibt es ab 2025 Neues bei den Sondervorschriften, Verpackungs- und Tankanweisungen? Was tut sich in den Teilen 4 bis 7 des IMDG-Codes?
Eine kostenlose Leseprobe aus der Zeitschrift gefährliche ladung!
(ah) Teil II des Artikels „Neue Regeln auf See“ von Uwe Kraft (aus der Zeitschrift gefährliche ladung) verschafft Ihnen gleich am Anfang einen guten Überblick über die neuen Sondervorschriften des IMDG-Codes: Los geht es mit der SV 375 für die Grundanforderungen an kleine Verpackungen, die erfüllt sein müssen, um die verpackten Meeresschadstoffe von den Vorgaben des IMDG-Codes freistellen zu können. Dieser Bogen spannt sich bis zur SV 979, die spezifische Randbedingungen für die Freistellung bestimmter Aktivkohle-Versendungen formuliert.
Außerdem stellt Uwe Kraft Ihnen in dem Artikel auch die im Amdt. 42-24 geänderten und neuen Verpackungsanweisungen stichpunktartig vor: Das reicht von der geänderten P002 bis hin zu den Änderungen in LP904, LP905 und LP 906 (berücksichtigt nun auch die neuen UN 3551 und 3552, also Natrium-Ionen-Batterien solo und in Ausrüstungen). Ebenso referiert er Ihnen in dieser kostenlosen Leseprobe kurz die geänderten und neuen Tankanweisungen. Die restlichen Abschnitte gehen auf die Änderungen ein, die in Teil 5 des IMDG-Codes die Kennzeichnung und Dokumentation betreffen. Auch in Teil 6 (Bau und Zulassung von Verpackungen und Tanks) und in Teil 7 bringt das Amdt. 42-24 etliche Vorschriftenänderungen mit sich, die Uwe Kraft in diesem Übersichtsartikel kurz umreißt.
Ausführlich und mit allen detaillierten Zusammenhängen finden Sie das neue Reglement im IMDG-Code 2025 von ecomed-Storck – die Änderungen zur Vorversion sind grau hervorgehoben, so dass Sie sofort sehen und wissen, was neu ist.
Hier geht es zur kostenlosen Leseprobe:
Gefahrguttransport im Seeverkehr: Neue Regeln auf See (II)
aus der Zeitschrift gefährliche ladung
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