Neue vorläufige Einstufung flüssiger Stoffe gemäß IBC-Code

Erneut hat die GESAMP/ESPH-Gruppe der IMO die Gefährlichkeit flüssiger Massengüter in Hinblick auf die Schiffssicherheit und/oder den Meeresschutz bewertet und eingestuft.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das MEPC.2/Rundschreiben 28 „Vorläufige Einstufung flüssiger Stoffe“ mit Datum vom 30. Januar 2023 bekannt gemacht (VkBl. 2023 S. 83; Sonderband C 8029). Das neue Rundschreiben (MEPC.2/Circ.28 vom 1. Dezember 2022) des Marine Environment Protection Committee (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) mit der Liste der Produkte mit vorläufiger Einstufung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

In Kapitel 17 und 18 des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code) sind die Produkte eingetragen, deren Gefährlichkeit in Hinblick auf die Schiffssicherheit und/oder den Meeresschutz durch die GESAMP/ESPH-Gruppe (Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection/Evaluation of Safety and Pollution Hazards of Chemicals) abschließend bewertet und eingestuft wurde und für die auf dieser Grundlage Transportgenehmigungen erteilt werden können.

Bisher nicht abschließend bewertete Produkte, die als flüssiges Massengut befördert werden sollen, werden nach dem durch die IMO festgelegten Verfahren vorläufig bewertet und eingestuft. Auf dieser Grundlage ist es möglich, eine dreiseitige Vereinbarung (Tripartite Agreement) über die Transportanforderungen zu schließen.

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