In der Neufassung wurde das Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) u.a. an die Struktur des IMDG-Codes und des ADR/RID angepasst.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die deutsche und englische Neufassung des Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) mit Datum vom 20. Juli 2017 bekannt gemacht (VkBl. 2017 S. 662). Mit der Neufassung, die ab 1. Januar 2018 anwendbar ist, wird das MoU an die Struktur des IMDG-Codes und des ADR/RID angepasst. Zugleich werden die zulässigen Abweichungen vom IMDG-Code präzisiert; die Bekanntmachung vom 13. November 2014 (VkBl. 2014 S. 810) wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aufgehoben.
Die zuständigen Behörden der Staaten Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden hatten die Neufassung im Rahmen der 37. MoU-Konferenz vom 4. bis 6. April 2017 in Lübeck beschlossen. Sie tritt an die Stelle der Kopenhagen-Fassung vom 15.-17. Juni 2004 (Anlage 1 in der unter dänischem Vorsitz 2014 überarbeiteten Fassung).
Das MoU ist eine Ausnahme gemäß § 7 Abs. 2 Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in Verbindung mit Abschn. 7.9.1 IMDG-Code.
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