Während der 32. Konferenz über das Memorandum of Understanding (MoU) in Haapsalu haben sich die Teilnehmerstaaten auf etliche Änderungen verständigt. Veröffentlicht wurde der gesamte Wortlaut.
(ak) Im Verkehrsblatt 24/2009 vom 31. Dezember 2009 ist von Seite 782 bis 802 unter der laufenden Nr. 216 das neu gefasste Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) bekannt gemacht worden. Geändert wurden die Anlagen 1 und 2.
So sorgte in Anlage 1 zum Beispiel die Beförderung nach den Kapiteln 3.4 oder 3.5 des ADR/RID für einen neuen ersten Absatz in § 5 Nr. 2 und eine Ergänzung in Nr. 3. In der Fassung der Konferenz von Kopenhagen von 2004 konnten diese schließlich noch gar nicht enthalten sein.
Weiter müssen Anhänger ohne Kraftfahrzeug, wenn ihre Plakatierung und Kennzeichnung nicht den Bestimmungen des IMDG-Codes entspricht, nach §5 Nr. 4 und 5 mit neutralen orangefarbenen Tafeln versehen werden.
Ist die Stauung eines gefährlichen Guts in der Tabelle des § 6 nicht erfasst, kann sie nach dem IMDG-Code erfolgen, sofern dort zulässig. Der Versender ist nach § 7 für eine Kennzeichnung als "Meeresschadstoff" in der Dokumentation verantwortlich, falls es sich um einen solchen Stoff handelt. Außerdem haben sich in Anhang 2 diverse Adressen und Ansprechpartner geändert. Das neue MoU ist spätestens am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
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