Acht Ostseeanrainerstaaten haben das Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee aktualisiert.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) mit Datum vom 13. November im Verkehrsblatt (VkBl.) unter der lfd. Nr. 200 auf Seite 810 bekannt gemacht. Wiedergegeben ist der gesamte Wortlaut der deutschen und der englischen Fassung des MoU, wobei geänderte Textteile durch Unterstreichungen kenntlich gemacht sind.
Die Staaten Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden haben Änderungen der Anlage 1 des MoU beschlossen. Der Beschluss wurde in einem schriftlichen Verfahren gemäß Anlage 2 zum MoU unter der Leitung Dänemarks herbeigeführt. Die Änderungen des MoU treten ab 1. Januar 2015 in Kraft. Das MoU wird als Ausnahme gemäß 7.9.1 IMDG-Code fortgeführt.
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