Ostsee-MoU überarbeitet

Das Memorandum of Understanding wurde an das Amendment 36-12 des IMDG-Codes angepasst.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Datum vom 29. November 2012 im Verkehrsblatt (VkBl.) 24/2012 unter der lfd. Nr. 219 auf S. 973 das aktualisierte „Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee“ (MoU) in der deutschen und englischen Fassung bekannt gemacht. Die Änderungen des MoU sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Die Neuerungen wurden von Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden in einem schriftlichen Verfahren gemäß Anlage 2 zum MoU unter der Leitung von Schweden beschlossen.

Das MoU wird als Ausnahme gemäß 7.9.1 IMDG-Code fortgeführt. Die im MoU in Bezug genommenen Fundstellen des IMDG-Codes beziehen sich auf den IMDG-Code in der Fassung des Amendment 36-12.

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