Vorgaben für die Beförderung und den Umschlag gefährlicher und schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf Offshore-Versorgern
(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat den „Code für die Beförderung und den Umschlag von gefährlichen und schädlichen flüssigen Stoffen als Massengut auf Offshore-Versorgern (OSV-Chemikalien-Code)“ in deutscher Sprache mit Datum vom 4. Juli 2024 amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2024 S. 500). Der MSC der IMO hatte diesen Code mit der Entschließung A.1122(30) am 6. Dezember 2017 angenommen. Sie ersetzt die Entschließung A.673(16).
Zweck dieses Codes ist es, eine internationale Norm für die sichere Beförderung von Chemikalien als Massengut auf See durch Festlegung der Entwurfs- und Konstruktionsnormen für die an dieser Beförderung beteiligten Schiffe und Ausrüstung zu erstellen. Damit sollen die Risiken für das Schiff, seine Besatzung und die Umwelt unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Produkte, einschließlich ihrer Entzündbarkeit, Giftigkeit (Toxizität), Erstickungsgefahr, Ätzwirkung (Korrosivität) und die Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion (Reaktivität), minimiert werden.
Die Vorgaben gelten für OSV – unabhängig von ihrer Größe und ihrer Reise –, die eingesetzt werden, um insbesondere folgende Produkte zu befördern:
(BG Verkehr = Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; IBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk – Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IMO = International Maritime Organisation – Internationale Seeschifffahrtsorganisation; MARPOL = International Convention for the Prevention of Pollution from Ships – Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; MEPC = Marine Environment Protection Committee – Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt; MSC = Maritime Safety Committee – Schiffssicherheitsausschuss; VkBl. = Verkehrsblatt)
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