Das BMVI erläutert damit die Bestimmungen der GGVSee und des IMDG-Codes (Amendment 37-14) und aktualisiert den Bußgeldkatalog.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden aktualisierte Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) mit Datum vom 23. Juni 2016 bekannt gemacht (VkBl. 2016 S. 458). Diese Richtlinien erläutern die Bestimmungen der GGVSee vom 9. Februar 2016 (BGBl. 2016 I S. 182) und des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 37-14 (Entschließung MSC.372(93)), in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 13. November 2014 (VkBl. 2014 S. 810). Gleichzeitig werden die Richtlinien vom 12. Mai 2014 (VkBl. 2014 S. 450) aufgehoben.
Die Richtlinien sind damit wieder an die GGVSee angepasst, die bei ihrer letzten Änderung grundsätzlich überarbeitet und präzisiert wurde. Wichtige Neuerungen in der GGVSee sind:
Diese Neuerungen in der GGVSee spiegeln sich jetzt in den GGVSee-Durchführungsrichtlinien wider. Insbesondere der Bußgeldkatalog in Anlage 2 wurde komplett überarbeitet.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!