Die neuen Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See wurden bekannt gemacht.
(uh) Die jetzt im Verkehrsblatt 15/2012 veröffentlichten Durchführungsrichtlinien berücksichtigen die GGVSee in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2011 und heben die vorangegangene Richtlinie vom 14. April 2010 auf.
Der Richtlinientext umfasst 9 Seiten und bietet Erläuterungen u.a. zu
§ 1 Absatz 3 – Bundeswehr und ausländische Streitkräfte,
§ 3 Absatz 6 – Formblatt für die Übermittlung der Packliste für Feuerwerkskörper mit Muster,
§ 4 Absatz 10 – meldepflichtige Ereignisse: Kriterien, Mengen und Meldungsmuster,
§ 5 Absatz 1 und § 6 Absatz 2 Satz 2 – Ausnahmen und zuständige Stellen für deren Erteilung mit Adressliste,
§ 9 – Auflistung der als verantwortlich angesehenen Gewerbetreibenden
§ 10 – Bußgeldsätze mit Bußgeldkatalog.
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