Konsequenzen aus der Havarie der "MSC Zoe" gefordert
(ur) Die FDP-Fraktion fordert als Konsequenz der Havarie des Containerschiffs "MSC Zoe" vor der deutschen und niederländischen Nordseeküste Anfang Januar 2019 Maßnahmen zum Schutz der Deutschen Bucht. In dem dazu dem Deutschen Bundestag vorgelegten Antrag (19/27121) schreiben die Abgeordneten, die "MSC Zoe" sei seinerzeit im küstennahen Verkehrstrennungsgebiet "Terschelling - German Bight" unterwegs gewesen und habe als Folge starker Winde tonnenweise Ladung verloren, die teils an Land gespült worden sei, teils auch auf dem Meeresgrund liege.
Der Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) habe die Havarie als schweren Seeunfall eingestuft, heißt es weiter. Gleichzeitig sei festgestellt worden, dass die Wetterlage zum Zeitpunkt der Havarie nicht extrem oder außergewöhnlich für diesen Teil der Nordsee war. "Daher ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem erneuten Unglück kommt", schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) dafür einzusetzen, dass Großcontainerschiffe bei Sturmlagen dazu verpflichtet werden, statt des küstennahen Verkehrstrennungsgebiets "Terschelling-Deutsche Bucht" aus Sicherheitsgründen das rund 60 km nördlicher gelegene Verkehrstrennungsgebiet "German Bight-Western Approach" zu befahren.
Außerdem müssen aus Sicht der Liberalen die bestehenden technischen und rechtlichen Regelungen für Containerschiffe in Bezug auf die Auslegungsgrenzen von Ladungssicherungssystemen, genehmigte Ladungs- und Stabilitätsbedingungen und die Berücksichtigung von Flachwassereffekten sowie der Geschwindigkeit der Schiffsbewegungen und die daraus resultierenden Beschleunigungen und Kräfte überprüft und überarbeitet werden.
Quelle: Heute im Bundestag, Nr. 272 (02.03.2021)
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