Empfehlungen zur sicheren Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln wurden korrigiert
(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat eine Korrektur des Rundschreibens MSC.1/Rundschreiben 1358 mit Datum vom 18. Februar 2021 bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 219). Die aufgrund von Übersetzungsfehlern nötige Korrektur ersetzt die im Verkehrsblatt 2011, Heft 1 S. 19 veröffentlichte Version „ Überarbeitete Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen“.
Die Empfehlungen adressieren Kapitäne, die bei der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln - Insektenbekämpfungsmittel (Insektizide), Begasungsmittel und Nagetierbekämpfungsmittel (Rodentizide) – mit Blick auf die Sicherheit von Personen und zur Vermeidung von übermäßigen Rückständen giftiger Wirkstoffe in Nahrungs- und Futtermitteln angeleitet werden sollen.
Die Hinweise umfassen Schädlingsbekämpfungsmittel, die für die Bekämpfung von Insekten (inklusive Milben) und Nagetieren in leeren und beladenen Laderäumen, in Unterkunftsräumen für Besatzung und Fahrgäste und Vorratsräumen angewendet werden. Die geltenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind hinsichtlich der Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln und der Arbeitssicherheit beachtet worden.
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