Schiffssicherheitszeugnis ergänzt

Im Internationalen Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes muss künftig auch die Identifikationsnummer des Unternehmens stehen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Bekanntmachung der IMO-Entschließung MSC.196(80) des Schiffssicherheitsausschusses zum Anhang des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen(ISP-Code) im Verkehrsblatt Nr. 2/2009 unter der lfd. Nr. 11 veröffentlicht.

 

Sie enthält eine Änderung des Anhangs 1 des Anhangs zu Teil A des Kapitels XI-2 der Anlage zu SOLAS: Danach ist im Mustervordruck der Internationalen Zeugnisses über die Gefahrenabwehr (International Ship Security Certificate, ISSC) an Bord eines Schiffes nun neben dem Namen und der Anschrift auch die Identifikationsnummer des Unternehmens aufzunehmen. Gleiches gilt für den Mustervordruck des Vorläufigen Internationalen Zeugnisses über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes (Interim Ship Security Certificate) nach Anhang 2 des Anhangs zu Teil A.

 

 

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