Schüttgut auf See: Brandbekämpfung

Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1395/Rev.5 liegt nun in deutscher Übersetzung vor.

(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses (Maritime Safety Committee – MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) MSC.1/Rundschreiben 1395/Rev.5 mit Datum vom 21. Dezember 2023 in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2024 S. 116). Das Rundschreiben (MSC.1/Circ.1395/Rev.5 vom 28. April 2022) enthält „Listen von Schüttgütern, die von einem fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystem befreit werden können oder bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist“. Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1395/Rev.5 ersetzt die Vorgängerversion MSC.1/Circ.1395/Rev.4 (VkBl. 2021 S. 467).

Als Anlage sind in dem Rundschreiben zwei Listen enthalten:

  • Liste 1 – Liste der Schüttgüter, die von einem fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystem befreit werden können
  • Liste 2 – Liste der Schüttgüter, bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist und für die ein Feuerlöschsystem, das einen gleichwertigen Schutz bietet, vorhanden sein muss

Die überarbeiteten Fassungen der beiden Listen gehen auf einen Vorschlag des IMO-Unterausschusses Carriage of Cargoes and Containers (CCC) zurück, der vom MSC auf seiner 105. Tagung (20. bis 29. April 2022) geprüft und angenommen wurde.

Ziel des Rundschreibens ist es, Behörden Entscheidungsleitlinien an die Hand zu geben. Es liegt jedoch in deren Ermessen, Ausnahmen für Ladungen, die nicht in Liste 1 aufgeführt sind, zu gewähren oder solche Ausnahmen nach SOLAS-Regel II-2/10 Absatz 7.1.4 mit Auflagen zu versehen.

Zwischenzeitlich wurde vom MSC auf der 107. Tagung (31. Mai bis 9. Juni 2023) die Fassung MSC.1/Circ.1395/Rev.6 mit Datum vom 26. Juni 2023 beschlossen.

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