Für Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr wird die Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen verlängert
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 2. November 2020 die „Beförderung gefährlicher Güter - Verlängerung der Geltungsdauer von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr“ bekannt gemacht (VkBl. 2020 S. 758).
Danach wird auf die Verfolgung eines Verstoßes nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) als Ordnungswidrigkeit nach § 10 Nummer 1 Buchstabe d der GbV (§ 47 Absatz 1 des OWiG) verzichtet, wenn der Schulungsnachweis zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet und dessen Inhaber vor dem 1. März 2021 eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 GbV bestanden hat.
Diese Vorgehensweise ist befristet bis zum 28. Februar 2021.
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