Die BAM hat die Liste der anerkannten Prüfstellen zur Prüfung von ortsbeweglichen Tanks im Seeverkehr aktualisiert.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist u.a. nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in Verbindung mit dem IMDG-Code dafür zuständig, Sachverständige für Prüfungen an ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr anzuerkennen. Die BAM hat nun die Liste der von ihr anerkannten Prüf- und Inspektionsstellen auf den neuesten Stand (6. Mai 2019) gebracht. Darin sind neun Prüf- und Inspektionsstellen mit Zulassungsnummer, Kontaktdaten, Ansprechpartner und Stempelbild aufgeführt.
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